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Herbert Smith Freehills ernennt Dr. Bajar Scharaw mit Wirkung zum 1. Mai 2023 zum Counsel. Weltweit befördert die Kanzlei insgesamt 36 Anwältinnen und Anwälte zu Counseln.

Bajar Scharaw ist auf die Beilegung komplexer internationaler Rechtsstreitigkeiten spezialisiert. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen auf der Investitions- und Handelsschiedsgerichtsbarkeit, dem internationalen Wirtschaftsrecht und dem Völkerrecht. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der Vertretung von Unternehmen und Staaten in völkerrechtlichen Schiedsverfahren nach bi- und multilateralen Investitionsschutzabkommen sowie nach kommerziellen Verträgen zwischen Investoren und Regierungen oder Staatsunternehmen. Er berät im internationalen Investitionsschutzrecht, zum Umweltvölkerrecht, zum Recht der Staatenimmunität und zu Fragen von Wirtschaft und Menschenrechten. Darüber hinaus vertritt er Mandanten in internationalen Handelsschiedsverfahren. Zu seiner bisherigen Tätigkeit zählen eine Vielzahl von Schiedsverfahren nach der ICSID-Konvention sowie nach den ICC-, LCIA-, SCC-, HKIAC-, Schweizer und CIETAC-Regeln.

Bajar Scharaw ist Lehrbeauftragter für internationales Investitionsschutzrecht und Investitionsschiedsgerichtsbarkeit an der Universität Mannheim.

Er ist seit 2018 Rechtsanwalt bei Herbert Smith Freehills in Frankfurt. 

Die deutsche Disputes-Praxis von Herbert Smith Freehills verzeichnet damit in diesem Jahr zwei Beförderungen: Zur Partnerin ernannt wird zum 1. Mai 2023 die Schiedsrechtlerin Catrice Gayer, mit ihr aus der Corporate-Gruppe Dr. Christian Johnen (mehr Informationen hier).   

Eine Liste aller zum 1. Mai 2023 ernannten Counsel von Herbert Smith Freehills finden Sie hier.

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