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Dr. Marcel Nuys ist Partner in unserem Düsseldorfer Büro und leitet die deutsche Kartellrechtspraxis.

Er berät zu sämtlichen Bereichen des europäischen und deutschen Kartellrechts. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf komplexen fusionskontrollrechtlichen Verfahren, Kartellen, Missbrauchsverfahren, Compliance-Programmen und Kartellschadensersatzverfahren. Er berät auch zu Fragestellungen der EU-Verordnung über drittstaatliche Subventionen. Marcel Nuys berät Mandaten aus verschiedensten Branchen, u.a. aus den Bereichen Automobilindustrie, Technologie, Medien und Telekommunikation, Transport und Logistik, Konsumgüter sowie Energie.

Marcel Nuys wird regelmäßig als "Top-Anwalt für Kartellrecht" in Deutschland von der WirtschaftsWoche gelistet. Mandanten loben ihn als „sehr sachkundig, verzettelt sich aber nie in techn. Details, schnell u. pragmatisch – fantastischer Anwalt“ (JUVE Handbuch 2023/24).

Er spricht regelmäßig auf Konferenzen zu Entwicklungen im Kartellrecht und ist Autor zahlreicher Artikel. Marcel Nuys ist Mitherausgeber von GTDTs "Competition in Digital Markets in the EU" (here) und trägt zum HSF Notes competition blog bei. 

Accolades

  • „sehr sachkundig, verzettelt sich aber nie in techn. Details, schnell u. pragmatisch – fantastischer Anwalt“, Mandant, JUVE Handbuch 2023/24
  • „nett, kollegial, selbstbewusst“, Wettbewerber, JUVE Handbuch 2023/24
  • Ausgezeichnet als "Top-Anwalt für Kartellrecht", WirtschaftsWoche 2023
  • "Aufstrebende Kartellrechtspraxis", "pragmatisch und zielorientiert", JUVE Handbuch 2021/22
  • Das deutsche Team ist geranked als "recommended competition practice" für Deutschland (Global Competition Review, GCR 100, 21th edition 2021)

Background

Marcel Nuys ist verhandlungssicher in Englisch und hat sehr gute Kenntnisse der portugiesischen Sprache.

Experience & expertise

Selected matters

  • Lufthansa Group zu fusionskontrollrechtlichen Fragen beim Verkauf ihrer weltweit tätigen Catering-Sparte LSG Group an das Private-Equity-Unternehmen Aurelius Group 
  • Event Hospitality & Entertainment Limited zu fusionskontrollrechtlichen Fragen beim Verkauf der deutschen Kinokette CineStar an die britische Vue International Bidco Plc. (einschließlich einer bedingten Freigabe nach einem umfangreichen Phase II-Verfahren vor dem Bundeskartellamt)
  • General Mills Inc., ein US-amerikanischer Lebensmittelkonzern, bei fusionskontrollrechtlichen Aspekten des Verkaufs seines europäischen Teiggeschäfts an Cérélia, einschließlich einer Phase I-Freigabe ohne Auflagen durch das Bundeskartellamt
  • Rheinmetall AG zu wettbewerbsrechtlichen Fragen im Rahmen des Erwerbs von Expal Systems S.A, einschließlich Fusionskontrollverfahren im Mittleren Osten und in Spanien
  • ArcelorMittal zu fusionskontrollrechtlichen Fragen im Rahmen zahlreicher Transaktionen
  • Deutsche Lufthansa zu wettbewerbsrechtlichen Fragen hinsichtlich des Verkaufs des Europageschäfts der LSG Group an gategourmet (einschließlich einer bedingten Phase I-Freigabe durch die Europäische Kommission)
  • AerCap zur Fusionskontrolle im Zusammenhang mit dem 30 Mrd. USD-Zusammenschluss mit General Electric Capital Aviation Services 
  • Iveco and Stellantis bei der Verteidigung gegen Kartellschadensersatzklagen in Deutschland im Zusammenhang mit der Entscheidung der EU-Kommission zum LKW-Kartell. 
  • Nachi-Fujikoshi Corporation zu Schadensersatzansprüchen vor dem Hintergrund einer Entscheidung der EU-Kommission gegen Kugellagerhersteller 
  • Bharat Forge bei der weltweiten Verteidigung gegen Schadensersatzansprüche im Anschluss an Entscheidungen des Bundeskartellamts gegen Stahl- und Aluminiumproduzenten 
  • Ein Kunststoff verarbeitendes Unternehmen im Zusammenhang mit möglichen Schadensersatzsprüchen vor dem Hintergrund einer Entscheidung der EU-Kommission gegen Ethylenabnehmer 
  • Ein Autohersteller im Zusammenhang mit der laufenden Kartelluntersuchung der EU-Kommission   zu Altfahrzeugen (end-of-life vehicles)
  • The Coca-Cola Company in einer kartellrechtlichen Voruntersuchung der Europäischen Kommission, die beendet wurde, ohne dass ein Verfahren eröffnet wurde
  • Zapp AG, ein Hersteller von Edelstahlprodukten, bei einer Kartelluntersuchung des Bundeskartellamts einschließlich eines erfolgreichen Kronzeugenantrags sowie Vergleichsverhandlungen mit Klägern im Zusammenhang mit Kartellschadensersatzklagen nach der Untersuchung 
  • Sky Deutschland laufend zu kartellrechtlichen Fragen, insbesondere zum digitalen Plattformgeschäft
  • The Coca Cola Company zu kartellrechtlichen Fragen